§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die
Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe der Beiträge.
2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
Mitgliedsform / Beitragshöhe pro Jahr:
1) Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
€ 24,–
2) Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr
€ 30,–
Aktive Ehepartner zahlen 50% des Erwachsenenbeitrags
3) Familienbeitrag (ab drei Person)
€ 48,–
4) Passive und fördernde Mitglieder
€ 12,–
5) Ehrenmitglieder (werden von der Mitgliederversammlung ernannt)
beitragsfrei
Der Mitgliedsbeitrag ist bis spätestens 31.03. des Kalenderjahres, für das laufende Kalenderjahr, zu zahlen.
Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
Änderungen der persönlichen Daten zur Erhebung des Beitrages sind schnellstmöglich mitzuteilen.
Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes für das Kalenderjahr.
Erfolgt ein Vereinsaustritt vor dem 30.06. wird eine Berechnung von 50% des gezahlten Beitragssatzes für das Kalenderjahr erstattet.
§ 4 Vereinskonto
Der Jahresbeitrag kann in bar gegen Quittung gezahlt, oder auf das Konto des Vereins überwiesen werden:
Kreditinstitut: Kreissparkasse Limburg
IBAN: DE15 5115 0018 0090 9718 39
BIC: HELADEF1LIM
Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 09.04.2016 tritt die Änderung der Beiträge und die Beitragsordnung am 01.07.2016 in Kraft.
Gezeichnet:
Karlheinz Sellheim
(Vorsitzender)