Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsver-pflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur vom Vorstand
des Vereins geändert wer-den.
(1) Die Mitglieder sind verpflichtet, Beiträge an den Verein zu leisten.
(2) Über die Beitragshöhe entscheidet der Vorstand im Wege eines einfachen Beschlus-ses Die Zahlungsweise erfolgt durch Lastschrifteinzug.
Die Mitglieder verpflichten sich, dem Verein ein SEPA-Mandat zum Lastschrifteinzug der Mitgliedsbeiträge zu erteilen. Die Erklärung des Mitglieds dazu erfolgt künftig auf dem Aufnahmeformular.
(3) Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
(4) Die gesetzlichen Vertreter von minderjährigen Vereinsmitgliedern verpflichten sich zur Leistung der Beitragspflichten der Minderjährigen gegenüber dem Verein.
2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss des Vorstandes kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
Mitgliedsform und Beitragshöhe pro Jahr:
(1) Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr € 24,–
(2) Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr € 36,–
(3) Passive Mitglieder € 18,–
(5) Fördermitglieder zahlen einen selbst festzulegenden Beitrag. Er soll mindestens 40 € pro Jahr betragen
(6) Ehrenmitglieder sind beitragsfrei
(7) Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird im ersten Quartal des Kalenderjahres, per Last-schrift eingezogen. Für die Beitragshöhe ist der am
1.1. eines Jahres bestehende Mit-gliederstatus maßgebend.
(8) Die Verpflichtung zur Zahlung des Jahresbeitrages ist an eine zum jeweiligen Jah-resanfang bestehende Mitgliedschaft gebunden.
Erfolgt eine neue Mitgliedschaft un-terjährig, ist der Jahresbeitrag für das Jahr in dem die Mitgliedschaft erfolgt zu entrich-ten.
Umgekehrt gilt dieser Sachverhalt auch für austretende Mitglieder. Erfolgt deren Austritt unterjährig, besteht die Verpflichtung zur Zahlung des Jahresbeitrages.
Die Zahlung des Jahresbeitrages ist nur mittels eines SEPA-Verfahrens oder einer Überweisung auf das folgende Konto des Vereins möglich:
Kreditinstitut: Kreissparkasse Limburg
IBAN: DE15 5115 0018 0090 9718 39
BIC: HELADEF1LIM
Mit Beschluss des Vorstandes vom 28.07.2026 tritt die Beitragsordnung in Kraft.
Gezeichnet: Karl-Heinz Harpf, Vorsitzender des Autorentreffs